KfW-Fördermittel vorübergehend auf Eis
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KfW-Fördermittel vorübergehend auf Eis

Am Montag den 24.01.2022 wurden die KfW-Förderungen vorübergehend auf Eis gelegt und das endgültige Ende der KfW-55-Förderungen um eine Woche vorgezogen. Alles dazu in unserem Artikel.

Im November 2021 teilte die Bundesregierung das Ende des KfW-55 Förderprogramms zum 31.01.2022 mit, was zu einer regelrechten Antragsflut führte. Als Grund für diesen Andrang nannte das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter Leitung von Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) eine “Fehlsteuerung” der Vorgängerregierung. Deshalb sah man sich auf seiten des BMWK gezwungen bereits eine Woche vor Ablauf der angesetzten Frist das Programm einzustellen. Mit Montag den 24.01.2022 wurden alle aktuellen Förderprogramme der KfW vorläufig oder endgültig gestoppt. Die Immobilienbranche, private Bauherren, sowie weitere Betroffene sind aktuell mit großer Ungewissheit konfrontiert und fühlen sich vielen Aussagen nach von den Verantwortlichen “alleine gelassen”.​

Auch vor dem Andrang auf die Förderstelle war die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei Bauwilligen sehr gefragt. Welche Probleme das Ende der Förderungen für die unterschiedlichen Marktteilnehmer mit sich bringt, wie es mit den Förderprogrammen weitergehen wird und welche Alternativen aktuell zur Verfügung stehen, haben wir in unserem heutigen Artikel ausführlich thematisiert. Eines bleibt jedoch vorab zu sagen: Das Thema Förderung für energetische Sanierungen und den energieeffizienten Neubau ist aktuell mit vielen Fragezeichen versehen.

Der Antragsstopp für KfW-Förderungen geht Hand in Hand mit dem endgültigen Ende der KfW-55-Neubauförderung

Stand Januar 2022 werden keinerlei Anträge mehr durch die Förderbank KfW bewilligt. Das verärgert viele Immobilienkäufer und -besitzer, die mit den entsprechenden Förderbeträgen gerechnet haben. Die Branche ist in heller Aufregung. Insbesondere die Art und Weise der Kommunikation seitens der Politik sorgt für große Entrüstung und Unverständnis. Dem Ziel, den ökologischen Bau voranzutreiben und über 400.000 Wohnungen pro Jahr neu zu schaffen, widerspricht diese Maßnahme eindeutig.

Insbesondere die Antragsflut auf die Neubauförderung des Effizienzhauses bzw. -gebäudes 55 (EH55) hätte durch das bereits erschöpfte Förderbudget nicht mehr getragen werden können, heißt es seitens der Regierung. Als einzige Konsequenz bliebe also nur der abrupte Stopp der Fördermittel. Bislang bestand für Immobilienkäufer, -besitzer und -entwickler die Möglichkeit im Neubau eines besonders energiesparenden Hauses, sowie für die Sanierung zum Effizienzhaus wahlweise einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen direkt abrufbaren Zuschuss zu beantragen. Dies ermöglichte gerade vielen Verbrauchern Zuschüsse von mehreren zehntausend Euro zu sparen.

Die Bundesregierung plant eine neue Ordnung der Förderprogramme und gesetzlichen Standards

Derzeit arbeiten das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das BMWK mit Hochdruck an einer zeitnahen Wiederaufnahme der Förderung für energetische Sanierungen. Zudem soll eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude aufgesetzt werden, wie es auch der Koalitionsvertrag vorsieht. In diesem Sinne soll auch über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten zügig entschieden werden. Dies soll vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme geschehen.

Im selben Zuge planen die Ministerien ebenfalls zeitnah über den Umgang mit den bereits eingegangenen, jedoch noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen zu entscheiden. Problematisch ist dabei, dass auch für die EH40-Anträge die Fördertöpfe leer sind. Damit es nicht zu Liquiditätsengpässen bei baureifen Projekten auf Seiten der Antragsteller kommt, arbeiten die Bundesregierung und die KfW aktuell an einem Darlehensprogramm, welches den Antragstellern Kredite anbietet, deren Anträge nicht mehr bewilligt wurden. Diese Maßnahme ist als Reaktion für etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung gedacht.

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Vorwürfe an den EH55-Baustandard: “Zu geringe Effekte für zu viel Geld”

Aber die Kritik an dem eingestampften 55-Förderstandard ist auch groß. Der bis dato geförderte Baustandard soll nun zum gesetzlichen Mindeststandard überführt werden, da er sich ohnehin etabliert habe. Die Bundesregierung sieht bei der verspäteten gesetzlichen Anpassung eine Fehlsteuerung der Vorgängerregierung, die diese notwendigen Anpassungen in den letzten Jahren versäumt habe. Dieser verspätete Eingriff der Politik führte dazu, dass im vergangenen Jahr 2021 etwa 6 Milliarden Euro Steuergelder für die Förderung dieses Standards bereitgestellt wurden. Damit haben Gebäude, die den Energiestandard-55 angestrebt haben bzw. nach diesem erstellt wurden, rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel erhalten.

​Die Ankündigung des Ende der KfW-55-Förderung führte folgerichtig zu einem Run auf die Förderung. Robert Habeck sprach bereits davon, dass der Handlungsbedarf im Gebäudebereich erheblich sei, wie er in seiner Eröffnungsbilanz feststellte. In dieser stellte er fest, dass der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden in den letzten Jahren nicht gesunken, sondern sogar gestiegen ist. Das Ziel der Koalition (SPD, Die Grünen & FDP) ist es dagegen bis 2030 die Hälfte der benötigten Wärme klimaneutral zu erzeugen, beispielsweise mit Ökostrom betriebenen Wärmepumpen. Doch hierbei scheint der Ausbau zu stocken, ebenso wie bei den benötigten energetischen Sanierungen.

Trotz des des angesprochenen Handlungsbedarfs wurde die KfW-Förderung vorerst gestoppt. Das liege vor allem daran, dass zu geringe Energieeinsparungen für zu viel Geld eingekauft wurden, heißt es aus dem BMWK. Bei der energetischen Sanierung kann eine zehnmal höhere CO2-Einsparung je ausgegebenen Förder-Euro erzielt werden, als im Vergleich zum Effizienzhaus 55. Energiestaatssekretär Patrick Graichen bemängelt in diesem Zusammenhang, dass man es in den letzten Jahren verpasst habe die Neubaustandards entsprechend anzupassen. Dabei wurde laut Graichen eine “veraltete Förderung fortgeschrieben, die falsche Anreize setzt”.

Wodurch kann der kurzfristige Stopp der Möglichkeit zur Antragsstellung für eine BEG-Förderung erklärt werden?

Aus der Erfahrung weiß man, dass die KfW Änderungen an Förderprogrammen im Normalfall mehrere Wochen, wenn nicht sogar Monate im Vorlauf ankündigt. Demnach trifft die KfW für den kurzfristigen Förderstopp auf Unverständnis in der Branche. Bemängelt wird dabei vor allem, dass einem Neubau eine langfristige Planung vorausgehe und mit Förderzuschüssen und somit Geld gerechnet wurde, dass nun an vielen Stellen fehlt.

Aus der Politik hört man, dass man diesen Schritt gerne vermieden hätte, dennoch kam es am 24.01.2022 dazu. Graichen sagte dabei, “wo Klimaschutz draufsteht, muss auch Klimaschutz drin sein”. Das ist aus Regierungssicht beim Effizienzhaus 55 nicht mehr der Fall und demnach ist auch das Förderinteresse hierfür nicht mehr gegeben.

Wie geht es mit der Förderung für Sanierungen und den Förderungen für den EH40-Standard weiter?

Den Angaben nach soll die Förderung für Sanierungen wieder aufgenommen werden, sobald die hierfür nötigen Haushaltsmittel vorliegen. Wann dies jedoch soweit ist, steht noch in den Sternen. Wie weiter oben bereits angesprochen, soll auch über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten in Bezug auf die verfügbaren Mittel zeitnah entschieden werden. Der Plan für die Zukunft ist dabei relativ klar: Fördermittel sollen dort eingesetzt werden, wo die CO2-Einsparung am höchsten sei - so Energiestaatssekretär Patrick Graichen.

Im Gebäudebereich ist dies vor allem bei den Sanierungsmaßnahmen der Fall. Wie dabei mit gestellten aber noch nicht bewilligten Anträgen für EH55 sowie mit der EH40-Neubauförderung umgegangen werden soll, ist wohl noch unklar. Klar ist jedoch, dass aktuell keine Mittel hierfür vorliegen. Damit Bauherren nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, werden hierfür die angesprochenen Kreditmaßnahmen geprüft. Auch in diesem Zusammenhang geht die Kritik in eine ähnliche Richtung. Man fühlt sich mit der Unwissenheit allein gelassen und fürchtet finanzielle Engpässe aufgrund mangelnder Förderungen, die in der Planung mit einkalkuliert wurde.

Was sind die Folgen für die BAFA-Förderung?

Wichtig ist an dieser Stelle zu ergänzen, dass vom Programmstopp nicht die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung betroffen ist. Diese Bundesförderung läuft unverändert weiter, teilte das BMWK mit. Eigentümer und Hauskäufer können beim BAFA seit Januar 2021 eine Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen in Erneuerbare Energien beantragen.​

Unter Einzelmaßnahmen werden dabei solche Maßnahmen verstanden, die nicht darauf abzielen einen Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt zu erreichen. Dabei werden anteilig Kosten für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, der Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung gefördert. Verbraucher können nach der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen mit etwa vier bis sechs Wochen bis zur Auszahlung der Fördermittel rechnen. Wer hierbei schon länger wartet, sollte den Kontakt mit der BAFA suchen.

Was bedeutet diese Veränderung für den Immobilienkauf?

Eins sollte klar sein: keine Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude bedeutet für viele Bau- und Sanierungsmaßnahmen, dass diese für Immobilienkäufer und -besitzer vermutlich deutlich teurer werden. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, bieten neben dem Bund auch einzelne Bundesländer, Kommunen und Gemeinden auf gezielte Personenkreise zugeschnittene Förderprogramme an.

In der Regel umfasst dies zinsgünstige Darlehen, jedoch auch verschiedene Zuschüsse. Diese finanzielle Unterstützung fällt jedoch sehr unterschiedlich aus. Demnach sollte man sich als Interessent so früh wie möglich mit den unterschiedlichen Möglichkeiten auseinandersetzen. Ein wichtiger Nachsatz dazu: häufig gibt es bei den Förderungen der Länder einkommensunabhängige Grenzen, die relativ niedrig sind. Das bedeutet, dass ein Großteil der Förderungen für sehr viele Menschen gar nicht infrage kommt. Einen Überblick über die verschiedenen Programme der Länder bietet folgende Tabelle:

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Kritik von allen Seiten

Wie zu erwarten, war diese Nachricht am Montagmorgen ein Schock für die gesamte Immobilienbranche und für sämtliche Verbraucher, die sich mit dieser Thematik beschäftigen. Es wird bemängelt, dass Investitionen in dieser Größenordnung stabile und verlässliche Rahmenbedingungen benötigen. Wenn dies nicht gegeben ist, werden die gewünschten Verbesserungen der energetischen Lage der Immobilienwirtschaft auf die lange Bank geschoben.​

Kritik wurde aber nicht nur von den Betroffenen geäußert, sondern auch von der Politik. Wie bereits im Vorfeld erwähnt, übte diese scharfe Kritik an der Vorgängerregierung. Aber das zuletzt so viele Gebäude nach dem EH55-Standard gebaut wurden, lag maßgeblich daran, dass hierfür Fördermittel vorlagen. Die Bauwirtschaft macht ihre Unzufriedenheit mit entsprechenden Kommentaren Luft: “so wird das mit den Neubauplänen der Ampel nichts”. GdW-Präsident Axel Gedaschko bezeichnet diesen Förderstopp gar als “Vollbremsung beim Klimaschutz im Gebäudebereich”. Er warnte dabei zusätzlich davor, dass Immobilienunternehmen nun von bereits beantragten Bauvorhaben Abstand nehmen könnten.

Diese Maßnahme führt in der Konsequenz vermutlich zu einer Verschlimmerung des bereits bestehenden Bauüberhangs (bereits bewilligte aber noch nicht gebaute Einheiten) von mehr als 800.000 Wohnungen. Der Druck wird auf die Beteiligten weiter erhöht, aber die Förderungen auf der anderen Seite gestoppt. “Das passt nicht zusammen”, Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund.

Auch die Umwelt- und Verbraucherschützer äußern sich ähnlich scharf. Die Entscheidung wird dabei als desaströs bezeichnet (Barbara Metz, Deutsche Umwelthilfe). Von dieser Seite wurde ebenfalls der Vorschlag geäußert, zunächst die Standards anzuheben und dann die Förderung zu streichen. Mit dieser Umsetzung werde aber mit schlechteren Standards gebaut und die Bundesregierung bewirke damit weniger denn mehr Klimaschutz. Die Preise am Bau haben ohnehin in den vergangenen Monaten schon fast wöchentlich deutlich angezogen.

Fazit: Und wie geht es weiter?

Diese Frage können wahrscheinlich aktuell nur die wenigsten beantworten - wenn es überhaupt jemand kann. Wie es mit den KfW-Förderungen weitergehen wird, bleibt zunächst einmal offen. Denkbar wäre, dass die Bundesregierung diese gänzlich neu organisiert und das System mit den Effizienzhäuser kippt. Aktuell orientiert sich die Förderung an zwei Fragen: Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie? Und wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle?

Diese beiden Werte werden dann ins Verhältnis gesetzt zu einem sogenannten Referenzgebäude, dessen Eckdaten im Gebäudeenergiegesetz festgelegt sind. Je weniger Energie ein Gebäude im Vergleich zu diesem Referenzobjekt verbraucht, desto besser ist es zu bewerten. Daher kommen auch die bisherigen Bezeichnungen EH55 und EH40. Ein Effizienzhaus 40 verbraucht im Vergleich 40 Prozent und ein Effizienzhaus 55, dementsprechend 55 Prozent. Allerdings werden dabei die Belastungen durch die Herstellungen der Baustoffe, den Bau selbst und die Entsorgung der entstehenden Abfälle außen vorgelassen. Wenn dies in der Zukunft mit einbezogen wird, könnte die Sanierung noch attraktiver werden und der Neubau im Gegenzug an Attraktivität verlieren.

Wie es mit dieser Thematik weiter geht, werden die nächsten Tage und Wochen zeigen. Sobald es hierzu konkreteres gibt, lassen wir es euch natürlich umgehend wissen. Für Immobilienwirtschaft und Klimaschutz bleibt nur zu hoffen, dass zeitnah eine Lösung kommt, die es schafft Anreize für energetische Sanierungen und den Neubau zu setzen.

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